ERA Glossar
Begriffe der Metall- und Elektroindustrie erklärt
Unabhängiges Open-Source-Projekt – kein offizielles Angebot der IG Metall.
ERA-Begriffe von A bis Z
Das ERA-Entgeltsystem hat eigene Fachbegriffe. Hier findest du alle wichtigen Begriffe kurz erklärt – mit direktem Link zum ERA Entgeltrechner.
Betriebszugehörigkeit
Die Dauer der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Betrieb. Sie beeinflusst maßgeblich den Weihnachtsgeld-Satz: Bis zu einem Jahr Zugehörigkeit erhältst du 25 %, ab einem Jahr 35 %, ab drei Jahren 45 % und ab fünf Jahren 55 % eines Monatsentgelts. Maßgeblicher Stichtag für die Berechnung ist der 31. Dezember des jeweiligen Tarifjahres – es zählt also die vollendete Betriebszugehörigkeit bis Jahresende, nicht der Auszahlungszeitpunkt im November. Im ERA Rechner wird die Betriebszugehörigkeit automatisch aus dem eingetragenen Eintrittsdatum berechnet.
Eckentgelt
Das Grundentgelt der Referenz-Entgeltgruppe EG 5 im jeweiligen Tarifgebiet. Das Eckentgelt ist ein zentraler Referenzwert im ERA-System: T-ZUG B richtet sich nach dem Eckentgelt – unabhängig davon, in welcher EG der Beschäftigte eingruppiert ist. Das Eckentgelt wird bei jeder Tarifrunde gemeinsam mit allen anderen Entgelttabellenwerten angehoben.
Entgeltgruppe (EG)
Die Einstufung eines Arbeitsplatzes in das ERA-Entgeltschema nach den Anforderungen der Tätigkeit (Wissen, Denken, Handlungsspielraum). Je nach Tarifgebiet gibt es EG 1 bis EG 12 (Bayern) oder EG 1 bis EG 17 (z. B. Baden-Württemberg). Die Entgeltgruppe bestimmt das tarifliche Grundentgelt. Die Eingruppierung erfolgt durch Stellenbewertung, nicht nach dem Berufsbild.
ERA – Entgeltrahmenabkommen
ERA steht für Entgeltrahmenabkommen und ist der Tarifvertrag, der das Entgeltsystem für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie regelt. ERA wurde zwischen 2004 und 2009 in den meisten Tarifgebieten eingeführt und ersetzte die früheren, getrennten Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge. Es vereint gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in einem einheitlichen System mit gemeinsamen Entgeltgruppen, Grundentgelten und Sonderzahlungen. Vertragspartner sind die IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie.
Grundentgelt
Das in der ERA-Entgelttabelle festgelegte monatliche Bruttoentgelt für eine bestimmte Entgeltgruppe und Stufe. Es ist der Ausgangswert für alle weiteren Berechnungen: Leistungszulage, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG A und Transformationsgeld werden alle auf Basis des Grundentgelts (zzgl. Leistungszulage) ermittelt. Ausnahme: T-ZUG B basiert auf dem Eckentgelt (EG 5), nicht auf dem persönlichen Grundentgelt.
Jahresbrutto
Die Summe aller Bruttovergütungen eines Jahres. Im ERA-System setzt sich das Jahresbrutto zusammen aus: 12 × Monatsentgelt (Grundentgelt + Leistungszulage) + Urlaubsgeld (69 %) + Weihnachtsgeld (25–55 %) + T-ZUG A (27,5 %) + Transformationsgeld (18,4 %) + T-ZUG B (Festbetrag). Der ERA Entgeltrechner berechnet das Jahresbrutto automatisch inkl. aller tariflichen Sonderzahlungen.
Leistungszulage
Ein individueller prozentualer Aufschlag auf das tarifliche Grundentgelt, den der Arbeitgeber für übertarifliche Leistung gewährt. Tariflich möglich sind 0 bis 30 %. Die Leistungszulage erhöht nicht nur das monatliche Bruttogehalt, sondern wirkt sich auch auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG A und Transformationsgeld aus, da diese als Prozentsatz des Monatsentgelts berechnet werden. T-ZUG B dagegen basiert auf dem Eckentgelt und ist von der persönlichen Leistungszulage unabhängig.
Stufe (A–E)
Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es in vielen Tarifgebieten Erfahrungsstufen A bis E (nicht in allen Regionen). Die Einreihung hängt von Betriebs- und Berufserfahrung ab. Stufe A ist die Einstiegsstufe, Stufe E die höchste. Der Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt in der Regel automatisch nach einer definierten Anzahl von Jahren in der jeweiligen Gruppe.
Tarifgebiet
Der regionale Geltungsbereich eines ERA-Tarifvertrags. In Deutschland gibt es 15 ERA-Tarifgebiete: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg/Unterweser, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Osnabrück-Emsland, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein/MV/NW-Niedersachsen und Thüringen. Jedes Tarifgebiet verhandelt eigenständig und hat eigene Entgelttabellen – daher können die Grundentgelte zwischen Regionen abweichen.
Teilzeit im ERA
Bei Teilzeit wird das Entgelt anteilig berechnet: Grundentgelt × (tatsächliche Wochenstunden ÷ 35). Bei 28 Stunden pro Woche entspricht das 80 % des Vollzeitwerts. Alle prozentualen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-ZUG A, Transformationsgeld) werden auf Basis dieses angepassten Monatsentgelts berechnet. Im ERA Entgeltrechner genuügt es, die Wochenstunden einzutragen – alles wird automatisch umgerechnet.
Transformationsgeld (T-Geld)
Eine jährliche Sonderzahlung von 18,4 % eines Monatsentgelts, die ab 2024 gilt. Das Transformationsgeld wurde in der Tarifrunde 2021 vereinbart und soll Beschäftigte beim Strukturwandel der Branche (Digitalisierung, Elektromobilität) unterstützen. Es berechnet sich wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf Basis des Monatsentgelts inklusive Leistungszulage.
T-ZUG A – Tarifliches Zusätzgeld A
Eine jährliche Sonderzahlung von 27,5 % eines Monatsentgelts. Der Beschäftigte kann wählen: entweder die Geldleistung oder bis zu 8 bezahlte freie Tage – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung unter 8 Jahren oder Schichtarbeit). T-ZUG A berechnet sich auf Basis des Monatsentgelts inkl. Leistungszulage. Im Rechner kann die Wahlmöglichkeit unter „Weitere Optionen“ eingestellt werden.
T-ZUG B – Tarifliches Zusätzgeld B
Ein jährlicher Festbetrag, der sich nach dem Eckentgelt (EG 5) des jeweiligen Tarifgebiets berechnet. T-ZUG B ist für alle Beschäftigten im Tarifgebiet gleich hoch – unabhängig von der persönlichen Entgeltgruppe oder Leistungszulage. Er wird einmal jährlich ausgezahlt. Bei Teilzeit wird T-ZUG B anteilig gewährt.
Urlaubsgeld
Eine jährliche Sonderzahlung von 69 % eines Monatsentgelts (in NRW 72 %). Das Urlaubsgeld wird in der Regel im Sommer ausgezahlt und berechnet sich auf Basis des Monatsentgelts inklusive Leistungszulage. Es ist eine tarifliche Leistung und gilt für alle Beschäftigten im jeweiligen ERA-Tarifgebiet.
Weihnachtsgeld
Eine jährliche Sonderzahlung, deren Höhe von der Betriebszugehörigkeit abhängt: 25 % (bis 1 Jahr), 35 % (1–3 Jahre), 45 % (3–5 Jahre) oder 55 % (ab 5 Jahren Zugehörigkeit) eines Monatsentgelts. In einigen Tarifgebieten gelten abweichende Sätze. Das Weihnachtsgeld berechnet sich auf Basis des Monatsentgelts inkl. Leistungszulage und wird üblicherweise im November ausgezahlt. Maßgeblicher Stichtag für die Staffeleinordnung ist der 31. Dezember des Tarifjahres: Wer z. B. am 15. November eintritt, hat zum 31. Dezember desselben Jahres noch keine 12 Monate Zugehörigkeit vollendet und erhält den Einsteigersatz von 25 %. Im Rechner wird der Satz anhand des eingetragenen Eintrittsdatums automatisch bestimmt.
Quelle: ERA-Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie (IG Metall) · Zuletzt geprüft:
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